Autonomie und Patientenwillen bilden eine Basis der Hospiz- und Palliativversorgung. Ob mit klassischer Patientenverfügung oder einer erweiterten, wie z.B. der gesundheitlichen Versorgungsplanung, wichtig ist, vorausschauend Wünsche für medizinische Behandlungen klar und unmissverständlich zu formulieren und eine Person des Vertrauens als Vertreter zu benennen und zu bevollmächtigen. Gerne informieren wir Sie zu diesem Thema und begleiten Sie bei der Dokumentation Ihres Willens.
Für das Abfassen der Patientenverfügung und der Vorsorgevollmacht ist eine Beratung nicht zwingend erforderlich. Sie hat sich jedoch als sehr sinnvoll erwiesen, da meist viele Fragen auftauchen, die sich am besten in einer persönlichen Beratung beantworten lassen.
Geschulte Fachleute beraten in unserem Auftrag nach vorheriger Terminvereinbarung zu Hause.
Zum Thema Gesundheitliche Versorgungsplanung gibt es hier ein interessantes YouTube Video:
Behandlung im Voraus Planen (BVP) / Advance Care Planning (ACP) - YouTube
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